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  • Martin Fuka

2)Ausbildungen/Befähigungen/Freies-und Reglementiertes Gewerbe



Du hast entschieden, dich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen. Erst mal herzliche Gratulation zu diesem Schritt. Als Nächstes solltest du dir ansehen, welches Gewerbe du eröffnen möchtest und ob du die notwendigen Befähigungen dafür aufweist, um deinen Traum zu verwirklichen.

Grundsätzlich sind mal folgende Voraussetzungen notwendig, um in Österreich ein Gewerbe eröffnen zu können: - Volljährigkeit (mind. 18 Jahre)

- Österreichischer / EU oder EWR Bürger, (ansonsten

österreichischen Aufenthaltstitel)

(Nachweise mit Geburtsurkunde und Personalausweis oder

Reisepass notwendig)

- Keine Gewerbeausschlussgründe: Finanzstrafdelikt,

gerichtliche Verurteilungen, etc.

- Nur Personen, die nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind,

müssen eine Strafregisterbescheinigung Ihres Herkunfts- bzw. bisherigen

Aufenthaltsstaates vorlegen (Original und mit beglaubigter Übersetzung, nicht älter als

drei Monate)

! Dies gilt es natürlich bei der Gewerbeanmeldung zu beweisen !


Hinweis: Wie du siehst, sind Sprachkenntnisse in Deutsch keine zwingende Voraussetzung, um in Österreich ein Gewerbe eröffnen zu können. Jedoch wird es ohne Deutschkenntnisse sehr schwierig und mühsam. Auch mit Dolmetscher ist es oft eine große Herausforderung, die notwendigen Behördenwege zu erledigen, die richtigen Anträge zu stellen und dann die laufenden rechtlichen Änderungen, Erneuerungen oder Erweiterungen in sämtlichen Bereichen richtig zu beurteilen und umzusetzen.


Nun erfüllst du sämtliche Grundvoraussetzungen, um ein freies Gewerbe in Österreich beantragen zu können. In Österreich gibt es viele freie Gewerbe. Eine Anmeldung ist online möglich und funktioniert wirklich relativ einfach und rasch. Innerhalb von wenigen Tagen ist dein Gewerbe freigeschaltet und deine GISA Zahl ist aktiv und du kannst schon loslegen. Natürlich kannst du auch mehrere verschiedene Gewerbe anmelden. Auf folgenden Links findest du viele nützliche Informationen über freie und reglementierte Gewerbe: https://www.usp.gv.at/ https://www.bmdw.gv.at/ https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewerbeanmeldung-Ueberblick.html

https://www.gisa.gv.at/at.gv.wien.fshost-gisa-at/user/formular.aspx?pid=f3cbbd2e05c54d8d889b1bddcb648fa2&pn=Bebb476a7b4514f0b90abff604e4e5fda

Bei reglementierten Gewerben wird es dann schon etwas aufwendiger und es sind sogenannte Befähigungsnachweise erforderlich. Als Belege kommen folgende Zeugnisse in Betracht:


-erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder sonstige Befähigungsprüfung -erfolgreich abgelegt Unternehmerprüfung -erfolgreich abgeschlossenes universitäres Studium -erfolgreicher Besuch einer Fachhochschule, einer Schule oder eines Lehrgangs, -erfolgreiche abgelegt Lehrabschlussprüfung -Nachweise einer fachlichen Tätigkeit

-Nachweise einer Tätigkeit in leitender Stellung, als Betriebsleiter oder als Selbständiger.

Hinweis: Für Personen, die ihre Berufsausbildung bzw. Berufspraxis in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat absolviert haben, gelten Sonderregelungen (Nostrifikation). Es ist sehr vorteilhaft Berechtigungen auf Deutsch (beglaubigt) übersetzen zu lassen. Und trotzdem kann es vorkommen, dass diese aufgrund von unterschiedlichen Ausbildungsstandards in Österreich nicht akzeptiert werden. Da die österreichischen Gewerbebehörden diese Befähigungen mit den anderen Staaten teilweise auch gegenprüfen, kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen. Von den Gewerbebehörden werden oft noch gewerbespezifische Unterlagen gefordert. Anbei einige Beispiele:


- Anerkennung der im Ausland erworbenen Befähigungen (Nostrifikation) - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungen (ÖGK, SVS) - Bestätigung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen - Finanzstrafregisterauszug - Strafregisterauszug - Nachweis einer Haftpflichtversicherung - Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Betriebsstättengenehmigung - Nachweise einer Abstellgenehmigung - Nachweis von Fahrerkarten usw.

Achtung: Bevor du eine Personen- (OG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH) gründest, solltest du dich genau erkundigen, ob deine Befähigungen für die Ausübung und Genehmigung deines Gewerbes ausreichend sein werden. Ansonsten kann es passieren, dass du doch einige Tausend Euro an Gründungskosten für Verträge, Steuerberater, Firmenbucheinträge, etc. investiert hast und aufgrund dieser nicht ausreichenden Befähigungen trotzdem keine Gewerbeberechtigung erhältst.

Am besten du sprichst vor deiner Gründung mit einem Unternehmen-Service-Partner, der Wirtschaftskammer oder einem Unternehmens- / Steuerberater.

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