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Projekt DSGVO

Wenn Sie mit der Umsetzung der neuen DSGVO erst jetzt beginnen, nehmen Sie sich die Zeit und überprüfen Sie die eigenen Ressourcen. Stehen Ihnen genug zeitliche, finanzielle und personelle Möglichkeiten bereit, um das Know-how intern aufzubauen? Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen externen Spezialisten ins Haus zu holen. 

Datenschutzbeauftragter ja oder nein?

Werden sensible, personenbezogene Daten als Kerntätigkeit in Ihrem Unternehmen verarbeitet? Wenn dies zutrifft, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten als erste Ansprechperson, für die Datenschutzbehörde und interne Beratung.  

Datenverarbeitungsverzeichnis

Die bisher bestehende Meldepflicht an das DVR besteht seit in Kraft treten der DSGVO (25.05.2018) nicht mehr. Somit sind Unternehmen verpflichtet ein Verzeichnis über die Datenverarbeitung im Detail zu führen.

Wichtige Parameter sind:

  • Art der Daten

  • Zweck der Verarbeitung

  • Übermittlung an Dritte 

  • Aufbewahrung und Löschkonzepte

Bei einer Kontrolle der Datenschutzbehörde muss dieses Verzeichnis vorgelegt werden.

Sie wollen mehr erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung des DS-Verzeichnisses? Hier geht's weiter:

Informationspflicht und Betroffenenrechte

Jeder Betroffene, dessen Daten verarbeitet werden, hat das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.

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Maßnahmen gegen Pannen im Datenschutz

Datenschutzpannen erfordern eine Meldung an die zuständige Behörde. In welcher Tiefe ein Maßnahmenplan erstellt werden muss, hängt von den Daten ab, die verwaltet werden.  

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